Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8003
OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00 (https://dejure.org/2000,8003)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 SN 15.00 (https://dejure.org/2000,8003)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 SN 15.00 (https://dejure.org/2000,8003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeanlagen neben denkmalgeschützten Gebäuden zulässig? (IBR 2001, 332)

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 261 (Ls.)
  • BauR 2001, 618
  • ZfBR 2000, 501 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 14.90

    Bauordnungsrecht, Verunstaltungsschutz, beabsichtigte Gestaltung des Orts- und

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Für die Frage der Verunstaltung im Sinne von § 10 Abs. 2 BauO Bln kommt es darauf an, ob ein deutlich zutage tretender Widerspruch des Erscheinungsbildes zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen besteht, der bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1991, BRS 52 Nr. 118; Urteil des Senats vom 31. Juli 1992, BRS 54 Nr. 110).
  • OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87

    Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung;

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Das der Behörde in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG eingeräumte Ermessen wird nur nicht durch einen tatbestandlicht umschriebenen besonderen Vertrauensschutz, wie etwa nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG, von vornherein eingeschränkt (vgl. insbesondere Stelkens/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, § 48 Rdn. 180, 181; s.a. Knack/Klappstein, VwVfG, 6. Aufl. 1998, § 48 Rdn. 9; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 48 Rdn. 120, 121; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1994, NVwZ 1994, 896, 897; Urteil des Senats vom 27. November 1987, OVGE 18, 78, 86 f.; vgl. auch Beschluss vom 16. Januar 1998, OVGE 22, 214 = BRS 60 Nr. 151).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Diese nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung rechtswidrige Baugenehmigung konnte ohne die sich aus § 48 Abs. 2 VwVfG ergebenden Einschränkungen zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, BVerwGE 91, 57, 58), so dass es auf die vom Verwaltungsgericht angestellten Erwägungen im Zusammenhang mit dem Bauantrag beigefügten Schreiben vom 29. Juli 1999 und auf die im Zulassungsantrag der Antragstellerin erörterten Fragen über eine etwaige "Zustimmung" der Denkmalschutzbehörde und das Kennensmüssen der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung für die Zulässigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung nach § 48 Abs. 1 und 3 VwVfG nicht entscheidend ankommt.
  • OVG Berlin, 07.05.1999 - 2 B 2.96

    Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Wie weit der Ausstrahlungsbereich einer Werbeanlage reicht, hängt neben der Art der Werbung und ihrer Dimensionierung vor allem von ihrem Anbringungsort ab; eine Verunstaltung ist dann anzunehmen, wenn die Teile der Umgebung, deren Schutz vor Beeinträchtigungen in Betracht kommt, und die Werbeanlage, die die Verunstaltung verursacht, vom Betrachter gleichzeitig gesehen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 1999, LKV 2000, 123).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Dabei kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses bestehen, auf das Ergebnis der Entscheidung und nicht auf die für diese angeführten Gründe an; etwa gegen die Begründung bestehende Zweifel reichen für eine Zulassung der Beschwerde nicht aus (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, 650; Beschluss des Senats vom 10. Juli 1998 - OVG 2 SN 11.98 -).
  • OVG Berlin, 09.11.1999 - 2 SN 25.99

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung ; Nichtigkeit eines Bebauungsplans ;

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Dagegen reicht es hierfür nicht aus, dass die Erfolgsaussichten offen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 9. November 1999 - OVG 2 SN 25.99 -).
  • VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85

    Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung - Enteignungsentschädigung -

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Unter Vertrauensgesichtspunkten war der Antragstellerin mit der Baugenehmigung Nr. 676/99 vom 27. September 1999 nur eine schwache Rechtsposition eingeräumt; denn diese war unter dem Vorbehalt (vgl. § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG) des jederzeitigen Widerrufs erteilt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1 August 1985, NVwZ 1986, 57, 58); der Widerruf kann erfolgen, wenn öffentlich-rechtliche Belange es erfordern.
  • VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Auszug aus OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
    Bei dem EXPO-Plakat am Pariser Platz (Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Februar 2000 - VG 19 A 5.00 -) ging es um andere Entfernungen vom geschützten Baudenkmal (circa 100 m vom Brandenburger Tor) und um eine andersartige, nur temporäre Werbung nach § 56 Abs. 1 Nr. 8 e BauO Bln.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01

    Verfestigung einer Splittersiedlung

    Für die Frage, ob die Behörde von der Möglichkeit der Rücknahme Gebrauch machen will, kann es nämlich wegen der Rechtsfolgen des § 48 Abs. 3 Satz 1 VwVfG NRW von Bedeutung sein, ob der Begünstigte in schutzwürdiger Weise auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und ihm dadurch Vermögensnachteile entstanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.2000 - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 198; OVG Berlin, Beschluss vom 8.6.2000 - 2 SN 15.00 -, BRS 63 Nr. 183).
  • OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss eines

    Hierfür reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 8. Juni 2000, BauR 2001, 618 = LKV 2000, 458) aus, dass ein deutlich zutage tretender Widerspruch des Erscheinungsbildes zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen besteht, der bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maß für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würde.

    Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung war in der Abwägung zugunsten der getroffenen Entscheidung weiter von Bedeutung, dass der Abbau der Werbeanlage ohne Substanzverlust möglich sein wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2000 a.a.O. und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).

  • VG Sigmaringen, 15.03.2005 - 5 K 166/04
    Die Beklagte konnte demgemäß unter Beachtung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 3 und 4 LVwVfG die Baugenehmigung zurücknehmen, ist aber nicht an die Einschränkungen des § 48 Abs. 2 LVwVfG gebunden, da die Baugenehmigung kein Verwaltungsakt ist, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt (OVG Berlin, Beschluss vom 08.06.2000 - 2 SN 15.00 -, BauR 2001, 618).

    Das der Behörde in § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG eingeräumte Ermessen wird also nicht durch einen tatbestandlich umschriebenen Vertrauensschutz, wie etwa nach § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG, von vornherein eingeschränkt (OVG Berlin, Beschluss vom 08.06.2000, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Berlin, 27.02.2003 - 29 A 237.02

    "Jüdische Immigration"; Täuschung über jüdische Abstammung mittels unrichtiger

    Denn jedenfalls kann das Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes bei einem Verwaltungsakt im Sinne von § 48 Abs. 3 VwVfG nicht stärker geschützt werden, als § 48 Abs. 2 VwVfG dies vorsieht (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zur Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, Rnrn. 181-188 zu § 48 und Kopp/Ramsauer, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2001, Rnr. 120 f. zu § 48 -jeweils m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2000 - LKV 2000, 458 [OVG Berlin 08.06.2000 - 2 SN 15/00]; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.8.2001 - 3 Bs 102.01 - NVwZ 2002, 885/887).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 22.1051

    Hundeschule im Außenbereich, nicht privilegiert, Rücknahme einer Baugenehmigung,

    Für die Frage, ob die Behörde von der Möglichkeit der Rücknahme Gebrauch machen will, kann es nämlich wegen der Rechtsfolge des Art. 48 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG von Bedeutung sein, ob der Begünstigte in schutzwürdiger Weise auf dem Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat und ihm dadurch Vermögensnachteile entstanden sind (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.2000 - 8 B 137/00 - NvWZ-RR 2001, S. 198; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.6.2000 - 2 SN 15.00 - BRS 63 Nr. 183).
  • VG Oldenburg, 27.08.2002 - 4 A 4599/99

    Baugenehmigung; Ermessensfehler; Investition; Nachbarwiderspruch; Rücknahme;

    2- 4 VwVfG niedergeschlagen hat (OVG Berlin, Urteil vom 08.06.2000 - 2 SN 15.00 - BauR 2001, 618 - 621).
  • VG Berlin, 24.07.2002 - 19 A 22.01
    Wie weit der Ausstrahlungsbereich einer Werbeanlage reicht, hängt neben der Art der Werbung und ihrer Dimensionierung vor allem von ihrem Aufstellungsort ab; maßgeblich ist, ob die Teile der Umgebung, deren Schutz vor Beeinträchtigungen in Betracht kommt, und die Werbeanlage, die die Verunstaltung verursacht, vom Betrachter gleichzeitig gesehen werden können (OVG Berlin, Beschluss vom 8.6.2000, 2 SN 15.00, BauR 2001, 618 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht